Praxis-Depesche 17/2001

Ausrangierte Ärzte

Nach der mit dem Gesundheitsreformgesetz 1989 geänderten Zulassungsordnung werden Ärzte jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr neu als Vertragsärzte zugelassen. Da die Sicherung von Funktionsfähigkeit und finanzieller Stabilität der Krankenversicherung im Interesse des Allgemeinwohls liegt, verstößt diese Regelung weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit noch gegen das Gleichheitsprinzip. (gri / bez)

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