Praxis-Depesche 20/2007
Auswertungsverpflichtung beim EKG
Wird dem Patienten vor einer Operation aufgegeben, ein EKG vom Hausarzt anfertigen zu lassen, muss dieses vom Anästhesisten oder vom Operateur ausgewertet werden, sofern eine sachkundige Befundung noch nicht erfolgt ist. Keiner der beiden Ärzte kann sich damit entlasten, auf die Auswertung des EKG durch den jeweils anderen vertraut zu haben und im Übrigen zur Auswertung eines EKG auch nicht in der Lage zu sein. Können weder Anästhesist noch Operateur das EKG auswerten, müssen sie vor einem Eingriff einen insoweit qualifizierten Arzt hinzuziehen. (jlp)
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