Praxis-Depesche 13/2002
Bandscheibenschaden nach Sturz vom Pferd
Die Ursächlichkeit eines Reitunfalls (hier: Sturz von einem Pferd) für den Bandscheibenschaden des Reiters kann als erwiesen angesehen werden, wenn neben diesem typischen Unfallgeschehen und zeitnahen Ischiasbeschwerden ein ebenfalls zeitnahes Knochenmarködem festgestellt worden ist. Der Gegenbeweis, dass der Unfall nicht überwiegende Ursache für den Bandscheibenschaden ist, kann ohne konkrete Feststellungen zu Vorschädigungen nicht allein auf allgemeine Erfahrungstatsachen zur Bandscheibendegeneration gestützt werden. Die Unfallversicherung muss daher Schadenersatz leisten. (jlp)
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