Praxis-Depesche 22/2001

Befund entscheidet über weitergehende Untersuchung

Ein Radiologe, dem ein Patient vom Hausarzt zur Anfertigung eines Computertomogramms des Kopfes mit der Angabe "z. B. intrakranieller Prozess" überwiesen wird, ist nicht verpflichtet, statt eines nativen Computertomogramms ein Kontrastmittel-Computertomogramm zu fertigen, wenn das Computertomogramm keinen ungewöhnlichen Befund ergibt. (jlp) Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 14 U 73/98

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