Praxis-Depesche 10/2001

Behandlung durch Verwandte nicht erstattungspflichtig

Die Klausel in den Versicherungsbedingungen einer privaten Krankenversicherung, nach der diese für eine medizinische Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder nicht zahlen muss, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer dar und ist daher wirksam. Es ist nicht zu verkennen, dass ein enger familiärer Kontakt die Gefahr mit sich bringt, ärztliche und private Leistungen zu vermengen. (gri) Oberlandesgericht München, Az.: 29 U 4750/99

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