Praxis-Depesche 24/2001

Behandlung ohne medizinischen Ansatz

Die medizinische Notwendigkeit der von einem Arzt gewählten Behandlungsmethode setzt voraus, dass diese auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht, der die prognostizierte Wirkweise der Behandlung erklären kann und wahrscheinlich macht. Unter diesen Voraussetzungen sind eine Regulationsthermographie und die Kosten für eine bioelektronische Systemdiagnostik von der Privatkrankenversicherung nicht erstattungsfähig, weil ein erfolgversprechender medizinisch-wissenschaftlicher Ansatz nicht erkennbar ist. (jlp) Kammergericht Berlin, Az.: 6 U 7063/97

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