Praxis-Depesche 18/2002

Behandlungsbegrenzung

Eine Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Krankenversicherers für die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, nach der Aufwendungen für Psychotherapie höchstens für 30 Behandlungen bzw. bei stationärem Aufenthalt für 30 Behandlungstage im Jahr erstattet werden, ist wirksam, um kostenintensive Behandlungsmaßnahmen einzuschränken. (jlp)

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