Praxis-Depesche 16/2005

Behandlungsdokumentation

Ob ein Klinikträger verpflichtet ist, einem Patienten auf dessen Verlangen die ladungsfähigen Personalien des mit seiner Behandlung befassten ärztlichen und pflegerischen Personals mitzuteilen, hängt von dem nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilenden Rechtsschutzinteresse der Beteiligten ab. Ein solcher Anspruch ist zu verneinen, wenn dem Patienten die umfassende Behandlungsdokumentation vorliegt und sein Auskunftsbegehren allein der Beschaffung weiterer Beweismittel gegen den in Anspruch genommenen Krankenhausträger dienen soll. (jlp)

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