Praxis-Depesche 19/2004

Bei Arbeitsunfall sofort zum Arzt

Ein Hausverwalter will bei einer Treppenhausbegehung auf den Rücken gefallen sein. Den Arzt suchte er aber erst nach acht Tagen auf. Seine Klage auf Unfallrente wegen Bandscheibenvorfalls hatte keinen Erfolg. Bei der verspäteten Erstbehandlung wurden lediglich eine Bewegungseinschränkung der Wirbelsäule, aber keine Hämatome, festgestellt. (jlp)

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