Praxis-Depesche 1/2005

Bei Nebenwirkungen Experten einschalten

Geht es in einem Arzthaftungsprozess darum, ob ein Neurologe schädliche Nebenwirkungen eines von ihm verschriebenen Medikaments hätte kennen müssen, muss das Gericht zur Klärung dieser Frage einen medizinischen Sachverständigen hinzuziehen. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht eigene Recherchen im Internet durchführen, anstatt einen Spezialisten einzuschalten. (gri)

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