Praxis-Depesche 9/2002
Benebelter Rettungsdienst
Dem Fahrer eines Fahrzeugs des Rettungsdienstes, das von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit ist, kann gekündigt werden, wenn er seinen Dienst unter Verstoß gegen ein einschlägiges Alkoholverbot antritt. Es liegt ein schwerwiegender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten vor. (jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.