Praxis-Depesche 9/2002

Benebelter Rettungsdienst

Dem Fahrer eines Fahrzeugs des Rettungsdienstes, das von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit ist, kann gekündigt werden, wenn er seinen Dienst unter Verstoß gegen ein einschlägiges Alkoholverbot antritt. Es liegt ein schwerwiegender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten vor. (jlp)

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