Praxis-Depesche 20/2002
Beratung auch ohne Behandlungsbedarf
Zu einer ärztlichen Untersuchung gehört in der Regel eine Beratung und Besprechung der Untersuchungsergebnisse, selbst dann, wenn die Befunde nicht auffällig sind. Weigert sich der Arzt, die Untersuchungsergebnisse im Einzelnen zu erörtern, wird das Honorar für die ärztliche Untersuchung nicht fällig. Gerade eine Vorsorgeuntersuchung ist z. B. ohne Erläuterung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen wenig hilfreich. (jlp)
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