Praxis-Depesche 20/2002

Beratung auch ohne Behandlungsbedarf

Zu einer ärztlichen Untersuchung gehört in der Regel eine Beratung und Besprechung der Untersuchungsergebnisse, selbst dann, wenn die Befunde nicht auffällig sind. Weigert sich der Arzt, die Untersuchungsergebnisse im Einzelnen zu erörtern, wird das Honorar für die ärztliche Untersuchung nicht fällig. Gerade eine Vorsorgeuntersuchung ist z. B. ohne Erläuterung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen wenig hilfreich. (jlp)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x