Praxis-Depesche 4/2002

Beratung unverzichtbar

Das Verbot des Arzneimittelgesetzes, apothekenpflichtige Arzneimittel im Versandwege abzugeben, gilt auch für die Abgabe an Ärzte, Gesundheitsämter u. ä. Denn ein wesentliches Element der Arzneimittelsicherheit ist die dem Apotheker aufgetragene Beratung über Anwendungsmöglichkeiten und Risiken des Arzneimittels. Diese ist selbst dann nicht entbehrlich, wenn der Arzneiempfänger zur Ausübung der Heilkunde berechtigt ist. Angesichts der kaum noch zu übersehenden Vielfalt des Arzneimittelangebots und der Schnelligkeit, mit der neue Erkenntnisse gewonnen und umgesetzt werden, ist die Einschätzung des Gesetzgebers, auch der Arzt könne auf die Beratung durch den wissenschaftlich dafür vorgebildeten Apotheker nicht verzichten, nachvollziehbar und sachgerecht. (jlp) Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 32/99

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