Praxis-Depesche 22/2007
Bereitschaftsdienst-Ausgestaltung
Die Ausgestaltung des ärztlichen Not- bzw. Bereitschaftsdienstes fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigung. U. a. obliegt es ihrer Entscheidung, ob sie einen flächendeckenden einheitlichen Bereitschaftsdienst organisiert oder neben einem hausärztlichen auch verschiedene fachärztliche Bereitschaftsdienste einrichtet. Die Kassenärztliche Vereinigung muss diese Entscheidung überdies nicht für ihren gesamten Bezirk einheitlich treffen.(jlp)
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