Praxis-Depesche 9/2001
Berufsverbot bei Griff in "Giftschrank"
Ein im Krankenhaus angestellter Anästhesie-Arzt kann mit Berufsverbot belegt werden, wenn er im Krankenhaus Opiate stiehlt, mit denen eigentlich Patienten behandelt werden sollten, sich diese während der Dienstzeit injiziert und unter dem Einfluss von Opiaten seinen Dienst versieht. (gri)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 2 Ss 259/99
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