Praxis-Depesche 12/2001

Berufsverbot für drogensüchtigen Arzt

Die Voraussetzungen für das Anordnen eines ärztlichen Berufsverbots liegen unzweifelhaft vor, wenn ein an einem Krankenhaus angestellter Arzt für Anästhesie für die Behandlung von Patienten bereitgehaltene Opiate entwendet, sie sich während der Dienstzeit injiziert und unter dem Einfluss dieser Opiate seinen Dienst versieht. (jlp)

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