Praxis-Depesche 23/2004
Bestellung eines Betreuers
Soll für eine Person ein Betreuer bestellt werden und schlägt sie jemanden vor, ist der Vorschlag für das Vormundschaftsgericht bindend, sofern er ernst gemeint ist, dem Betroffenen nicht schadet und keine Interessenkonflikte drohen - auch wenn der zu Betreuende geschäftsunfähig ist. (gri)
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