Praxis-Depesche 10/2005
Betreuer zahlt Steuer
Wer berufsmäßig Geschäftsunfähige und Gebrechliche betreut, unterliegt der Gewerbesteuer; denn Betreuung bedeutet keine Pflegetätigkeit (für die keine Gewerbesteuer anfällt), sondern die Besorgung von Rechtsangelegenheiten, die der Betreute nicht mehr selbst wahrnehmen kann. (gri)
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