Praxis-Depesche 19/2001
Betreuung mit begrenzter Haftung
Mitarbeiter einer Einrichtung zur sozialen, medizinischen oder psychologischen Rehabilitation ("Betreutes Wohnen") müssen nicht täglich die Medikamentenausgabe für alle von ihnen betreuten Personen notieren sowie Dosierung und Einnahme der Arzneimittel lückenlos überwachen. Kommt jemand durch falsche Dosierung eines Medikaments zu Schaden, sind sie daher nicht zu Schadensersatz verpflichtet. (gri)
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