Praxis-Depesche 24/2003

Betriebsrente für Frauen

Wenn bei den Betriebsrenten während einer bestimmten Übergangszeit für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen ist als für Männer (wie bei der gesetzlichen Rente auch), ist das nicht verfassungswidrig, selbst wenn Frauen in manchen Fällen höhere Betriebsrenten erhalten. (gri)

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