Praxis-Depesche 24/2003
Betriebsrente für Frauen
Wenn bei den Betriebsrenten während einer bestimmten Übergangszeit für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen ist als für Männer (wie bei der gesetzlichen Rente auch), ist das nicht verfassungswidrig, selbst wenn Frauen in manchen Fällen höhere Betriebsrenten erhalten. (gri)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.