Praxis-Depesche 13/2007

Bewegungsfreiheit beschränkt

Kann ein Gehbehinderter seine im Nahbereich liegenden Arzt- und Krankengymnasten-Praxen mit dem Elektro-Rollstuhl erreichen, so besteht für ihn gegen seine Krankenkasse kein Anspruch auf Kostenübernahme für den Pkw-Umbau. Nur dann, wenn der Pkw das einzige Mittel ist, um auch im Nahbereich Ärzte und Therapeuten zu erreichen, kann sich die Frage danach stellen.(jlp)

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