Praxis-Depesche 20/2006
Beweiserhebung im Arzthaftungsprozess
Grundsätzlich ist im Arzthaftungsprozess zu den entscheidungserheblichen medizinischen Streitfragen Sachverständigenbeweis zu erheben. Nur sachverständige Zeugen zu hören, reicht nicht aus.(jlp)
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