Praxis-Depesche 6/2003
Beweisfragen beim Diagnose-Irrtum
Wird dem Arzt ein Diagnose-Irrtum vorgeworfen, muss der Patient bei einem nicht offenkundigen Krankheitsbild beweisen, dass er dem Arzt die für eine richtige Diagnose maßgeblichen Symptome geschildert hat. Denn nur dann ist auch der Arzt in der Lage, die zutreffende Diagnose zu stellen. (jlp)
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