Praxis-Depesche 20/2002

Beweislast bei konservativer Versorgung

Der Arzt hat die Gründe für eine konservative Frakturversorgung darzulegen und zu beweisen, wenn feststeht, dass die operative und nicht die konservative Versorgung dem medizinischen Standard entsprach. Kann der Arzt dies nicht beweisen und konnte er auch keine sonstigen wirkungsvollen Behandlungsmethoden aufzeigen, dann verletzt er schuldhaft die Sorgfaltspflichten. (jlp)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x