Praxis-Depesche 1/2001

Bizepsriss beim Sportkegeln als Unfall

Ein Sportkegler, der einen Riss der Bizepssehnen aufgrund des Bewegungsablaufs beim Sportkegeln erleidet, wird "bei einem Unfall" verletzt. Die Unfallversicherung muss daher die versicherten Leistungen erbringen. Es liegt nämlich eine erhöhte Kraftanstrengung bei erhöhtem Einsatz von Muskelkraft vor. Dabei kann es keine Rolle spielen, dass das Gewicht der Sportkugel nicht besonders groß ist (3 bis 4 kg). Die erhöhte Kraftanstrengung basiert hier auf den physiologischen Besonderheiten des Bewegungsablaufs. (jlp)

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