Praxis-Depesche 20/2002
Bodyguard gegen die Presse
Unter Umständen kann es erforderlich sein, für die zu betreuende Person einen eigenen Betreuer für das Aufgabengebiet "Umgang mit der Presse" zu bestellen, um sie vor der unfreiwilligen Mitwirkung an einer reißerischen, sachlich unangebrachten und ihre Menschenwürde herabsetzenden Berichterstattung zu schützen. (gri)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.