Praxis-Depesche 20/2002

Bodyguard gegen die Presse

Unter Umständen kann es erforderlich sein, für die zu betreuende Person einen eigenen Betreuer für das Aufgabengebiet "Umgang mit der Presse" zu bestellen, um sie vor der unfreiwilligen Mitwirkung an einer reißerischen, sachlich unangebrachten und ihre Menschenwürde herabsetzenden Berichterstattung zu schützen. (gri)

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