Praxis-Depesche 22/2002
Bohrerspitze im Knochen
Es ist in der Regel nicht kunstfehlerhaft, bei der Operation einer Fraktur ein abgebrochenes Metallteil im Knochen zu belassen. Der Patient ist hierüber jedoch aufzuklären. Der Arzt hat nach der Operation die Röntgenaufnahmen sorgsam auszuwerten. Das Gericht hielt für den zurückgelassenen, aber ungefährlichen Bohrer ein Schmerzensgeld von 2000 Euro für angemessen. (jlp)
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