Praxis-Depesche 24/2005
Brille ist möglich und ausreichend
Die Laserbehandlung einer Kurzsichtigkeit ist nur in ganz seltenen Fällen zwingend notwendig, um ein bestimmtes Krankheitsbild zu verbessern. Zudem kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass nach der Laseroperation der Patient doch eine Brille tragen muss. Aus diesen Gründen muss die Privatkrankenversicherung die Laserbehandlungskosten nicht übernehmen. (jlp)
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