Praxis-Depesche 15/2006

Brustvergrößerung nur in seltenen Fällen erstattet

Frauen, die psychisch unter einem kleinen Busen leiden, haben gegen über der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch darauf, dass diese die Kosten einer Brustvergrößerung übernimmt, weil kleine Brüste keine Krankheit darstellen; nur wenn eine körperliche Fehlfunktion vorliegt, muss die Krankenkasse die Kosten tragen – oder wenn die Größe der Brust entstellend wirkt und so auffällig ist, dass sich die Betroffene nicht mehr frei und unbefangen unter Mitmenschen bewegen kann.(gri)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x