Praxis-Depesche 24/2007
Chefarzt und Weiterbildung
Ein vollzeitbeschäftigter Chefarzt kann sich nicht gleichzeitig „ganztägig und hauptberuflich“ zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „physikalische Therapie“ weiterbilden. Ist der Chefarzt nach seinem Dienstvertrag in seiner ärztlichen Verantwortung bei der Diagnostik und Therapie unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet, kann er bei seiner ärztlichen Tätigkeit nicht gleichzeitig den Weisungen eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes unterworfen sein. (jlp)
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