Praxis-Depesche 18/2005
Computermaus als Krankheitsursache
Ein "Tennisellenbogen" ist weder als Dienstunfall noch als Berufskrankheit einzustufen, selbst wenn die ständige Arbeit des Beamten am Computer die Ursache für die Krankheit gewesen sein könnte. Ein Dienstunfall scheidet aus, da die Krankheit nicht auf ein plötzliches und zeitlich bestimmbares Ereignis zurückzuführen ist, sondern Ergebnis eines langwierigen und chronischen Krankheitsprozesses ist. Zudem ist diese Krankheit nicht typisch für Computerbenutzer. (jlp)
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