Praxis-Depesche 9/2005
CPAP-Gerät nicht erstattet
Da Nachtbeatmungsgeräte (CPAP-Geräte) nicht auf der Liste der erstattungsfähigen Hilfs- und Heilmittel in der PKV stehen, hat ein Versicherungsnehmer darauf keinen Anspruch, auch wenn er unter Atempausen im Schlaf leidet (Schlafapnoe-Syndrom). Dass die Versicherung Kosten für andere medizinische Hilfsmittel auf der Liste erstattet, die weniger lebensgefährliche Erscheinungen lindern sollen, ändert daran nichts. (gri)
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