Praxis-Depesche 19/2001

CT streng nach Auftrag

Überweist ein Hausarzt einen Patienten zum Röntgenarzt, damit dieser ein Computertomogramm (CT) des Kopfs anfertigt, ohne einen bestimmten Krankheitsverdacht mitzuteilen, muss der Röntgenarzt nicht von sich aus weitere Untersuchungen durchführen, sofern das CT keinen besonderen Befund ergibt. Wird später ein Tumor festgestellt, bekommt der Patient vom Röntgenarzt kein Schmerzensgeld. (gri)

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