Praxis-Depesche 11/2006
D-Ribose ist weder Heil- noch Hilfsmittel
Bei D-Ribose handelt es sich um eine Art reinen Zuckers. Sie ist weder ein Heil- noch ein Hilfsmittel, sondern entweder ein Fertigarzneimittel, das nicht zugelassen ist, oder aber ein Lebensmittel. In beiden Fällen fehlt es aber an der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenversicherung.(jlp)
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