Praxis-Depesche 7/2004
Das Abszessrisiko ist hinzunehmen
Das Auftreten eines Abszesses nach einer in den rechten Oberschenkel zur Schmerzlinderung verabreichten Infiltrationsspritze lässt nicht den Schluss auf einen Behandlungsfehler zu. Das Abszessrisiko ist nicht aufklärungspflichtig. (jlp)
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