Praxis-Depesche 20/2007
Delegation von Strahlentherapie
Hat ein ärztlicher Abteilungsleiter keinen Anlass, an Qualifizierung oder Sorgfalt seiner Mitarbeiter zu zweifeln, darf er Aufgaben z. B. an Fachärzte für Radiologie delegieren. Er kann in einem solchen Fall nicht wegen eines unvorhersehbaren Behandlungsfehlers eines zuverlässigen nachgeordneten Arztes bestraft werden. (jlp)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.