Praxis-Depesche 11/2003

Der Auffahrer ist immer schuld

Hat bei einem Auffahrunfall der Fahrer des vorderen Fahrzeugs eine Halswirbelsäulen-Verletzung davongetragen, kann er auch dann Schadenersatz beanspruchen, wenn der Hintermann nur mit 4 bis 10 km/h aufgefahren ist; es gibt keine wissenschaftlichen Belege für eine so genannte "Harmlosigkeitsgrenze" der Auffahrgeschwindigkeit. (gri)

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