Praxis-Depesche 9/2003

Der Betreuer wird nicht ausgewechselt

Wird eine Person vom Gericht unter rechtliche Betreuung gestellt und stellt sich erst später heraus, dass ein naher Verwandter als Betreuer in Frage kommt und dazu auch bereit ist, ist dieser Umstand allein kein ausreichender Grund, den bisherigen (mit dem Betreuten nicht verwandten) Berufsbetreuer auszuwechseln. (gri)

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