Praxis-Depesche 1/2008

Der bewaffnete Hausarzt

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einem Facharzt für Allgemeinmedizin die Erlaubnis erteilt, bei nächtlichen Hausbesuchen eine Pistole mitzunehmen. Er hatte glaubhaft nachweisen können, dass er in der Vergangenheit bereits mehrfach von psychisch labilen Patienten bedroht wurde. Das Gericht betonte den Ausnahmecharakter dieser Sondererlaubnis und wies darauf hin, dass nur solch ein Arzt einen waffenrechtlichen Anspruch habe, der in sozialen Brennpunkten tätig ist und zu dessen Patientenkreis Drogensüchtige und psychisch Kranke gehören. (jlp)

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