Praxis-Depesche 7/2004
Der Chefarzt mobbte nicht
Die Klage eines Oberarztes gegen seinen früheren Vorgesetzten (einen Chefarzt) auf Schmerzensgeld wegen Mobbing wurde abgewiesen. Begründung: Es gebe aber keine Indizien für eine verwerfliche Motivation (Rufschädigung als Selbstzweck, Neid oder dergleichen) und auch nicht dafür, dass der Chefarzt systematisch gegen den Oberarzt gearbeitet hätte. Bei den Auseinandersetzungen sei es vielmehr um medizinisch strittige Punkte gegangen. (gri-bez)
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