Praxis-Depesche 21/2002

Die ärztliche Kunst auf dem Prüfstand

Ob einer schwerer bzw. grober Behandlungsfehler vorliegt, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls. Es genügt nicht schon ein Versagen, wie es einem verantwortungsbewussten Arzt "passieren kann". Es muss vielmehr ein Fehlverhalten vorliegen, das aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, etwa wenn auf eindeutige Befunde nicht nach gefestigten Regeln der ärztlichen Kunst reagiert wird oder wenn Standardmethoden zur Bekämpfung bekannter Risiken nicht angewandt werden. (jlp)

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