Praxis-Depesche 9/2004

Die Hirnischämie verkannt

Teilt ein Patient seinem Neurologen mit, sein Mund gehorche ihm nicht mehr, er finde nicht mehr die richtigen Worte, und vermutet der Mediziner daraufhin eine "komplizierte Migräne", ohne sofort abzuklären, ob der Patient einen Schlaganfall erlitten haben könnte, so muss der Neurologe dafür haften, wenn der Patient einen zweiten Schlaganfall erleidet und seither halbseitig gelähmt ist. (gri-bez)

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