Praxis-Depesche 17/2007

Die misslungene Fettabsaugung

Vor einer Schönheitsoperation ist der Arzt verpflichtet, den Patienten sorgfältig über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken aufzuklären. Misslingt eine Liposuktion mit der Folge, dass Beeinträchtigungen bestehen im Bereich der Knieinnenseite, der Oberschenkel, des Bauchs, der Taille und der Flanken, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro jedenfalls dann angemessen, wenn diese negativen Auswirkungen dauerhafte psychische Beeinträchtigungen zur Folge haben. (jlp)

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