Praxis-Depesche 19/2004
Die Verantwortung des Studienarztes
Studienärzte sind in gewissem Rahmen für die Gesundheit der Probanden verantwortlich. Man kann empfehlen, in denjenigen Fällen medizinisch tätig zu werden, in denen die erhobenen Befunde in deutlichem Zusammenhang mit den Studieninhalten stehen. Natürlich kann man nicht den Zahnstatus aller Patienten korrigieren, wenn man ein Medikament gegen Tuberkulose testet - und dabei feststellt, dass fast alle Probanden schlechte Zähne haben.
Die Abhängigkeit und die Risiken der Patienten sowie die Intensität der Beziehung zwischen Wissenschaftler und Patient beeinflussen das Ausmaß der Fürsorgepflicht für den Patienten. Diese Fürsorgepflicht kann im Einzelfall Priorität gegenüber der Studie haben. (MO)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.