Praxis-Depesche 10/2002

Die Wahrheit über den HIV-Status

Fragt die private Krankenversicherung nach, ob sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers geändert hat, muss dieser nicht angeben, dass er sich einem HIV-Test unterzogen hat, falls er dessen Ergebnis noch nicht kennt; die Versicherung muss den Versicherungsvertrag auch dann fortführen, wenn der Versicherungsnehmer die Frage mit nein beantwortet und sich später herausstellt, dass er HIV-positiv ist. (gri) Landgericht Berlin, Az.: 7 O 314/99

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