Praxis-Depesche 24/2003

Dienstwagen zurück an die Firma

Der Arbeitnehmer muss einen Dienstwagen unmittelbar nach der Kündigung zurückgeben, wenn das im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, den Wagen bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu behalten. (gri)

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