Praxis-Depesche 24/2003
Dienstwagen zurück an die Firma
Der Arbeitnehmer muss einen Dienstwagen unmittelbar nach der Kündigung zurückgeben, wenn das im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, den Wagen bis zum Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu behalten. (gri)
Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.
AnmeldenAlle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.