Praxis-Depesche 20/2004

Doppelte Fehldiagnose

Führt die Behandlung bei einem Orthopäden nicht zum Erfolg und wendet sich der Patient daraufhin an einen zweiten Orthopäden, der genauso wie der erste trotz Röntgenbilder den Bruch an der Halswirbelsäule übersieht, so müssen beide für ihre falsche Diagnose und Behandlung haften. Das Kammergericht in Berlin verurteilte die zwei Fachärzte wegen schwerer Behandlungsfehler, der Patientin zusammen 8000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. (gri-bez)

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