Praxis-Depesche 17/2007

Drogenfreiheit belegen

Ein ehemals Drogenabhängiger muss seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach­wei­sen. Die Tatsache, dass er schon seit Jahren an einem kontrollierten Methadon-Programm teilnimmt und kein erneuter Drogenkonsum festgestellt wurde, genügt nicht. (gri)

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