Praxis-Depesche 6/2008
§§ Durchsuchung bei vagem Verdacht
Bezichtigt eine Privatpatientin ihre Ärztin, 74,71 Euro für eine Ultraschalluntersuchung berechnet zu haben, die in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden habe, so ist es unverhältnismäßig und rechtswidrig, wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Ermittlungen die Praxis? und Laborräume durchsucht; das gilt jedenfalls dann, wenn der Tatverdacht gegen die Ärztin über Vermutungen und vage Indizien nicht hinaus gegangen ist. (Bei der Durchsuchung wurde übrigens nichts gefunden, was die Vorwürfe belegt hätte.)(gri-bez.)
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