Praxis-Depesche 15/2006
EDV-gestützte Krankendokumentation
Die Behandlungsdokumentation, zu der jeder Arzt verpflichtet ist, kann über ein EDV-Programm erstellt werden. Dies ist zulässig und seit langem üblich. Prinzipielle Bedenken dagegen bestehen selbst dann nicht, wenn das Programm nicht gegen nachträgliche Änderung gesichert ist.(jlp)
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