Praxis-Depesche 15/2006

EDV-gestützte Krankendokumentation

Die Behandlungsdokumentation, zu der jeder Arzt verpflichtet ist, kann über ein EDV-Programm erstellt werden. Dies ist zulässig und seit langem üblich. Prinzipielle Bedenken dagegen bestehen selbst dann nicht, wenn das Programm nicht gegen nachträgliche Änderung gesichert ist.(jlp)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x